Derzeitiger Stand Zuweisung Flüchtlinge / weiteres Vorgehen bei der Unterbringung im Lkr.FFB

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Die Flüchtlingszahlen sind auch im Landkreis Fürstenfeldbruck seit einiger Zeit erheblich zurückgegangen (um ca. 55 % im Vergleich zum Vorjahr).

Bis Ende 2024 kamen in den Landkreis Fürstenfeldbruck jeden Monat 100 Personen, meistens Ukrainer. In diesem Jahr wurden dem Landkreis bisher zwei Busse mit insgesamt 100 Ukrainern zugewiesen.
In den dezentralen Unterkünften bringt das Landratsamt derzeit 2.293 Flüchtlinge unter, davon sind 1.273 „Fehlbeleger“, also Personen, die die Asylbewerberunterkünfte verlassen könnten, da sie bereits einen Aufenthaltstitel haben.

In der von der Regierung von Oberbayern betriebenen Gemeinschaftsunterkunft in Germering wohnen momentan 91 Personen, darunter 44 Fehlbeleger. Die Unterkunftsdependance am Fliegerhorst in Fürstenfeldbruck beherbergt aktuell rund 772 Personen.

Ab der 32. Kalenderwoche erwartet der Landkreis Fürstenfeldbruck allerdings vorübergehend wieder eine vermehrte Zuweisung von Geflüchteten aus der Ukraine. Hintergrund ist, dass der Regierungsbezirk Oberbayern insgesamt die ihm obliegende Aufnahmequote für Geflüchtete mit derzeit 95 % leicht unterschreitet. Im Sinne der lastengerechten Verteilung werden daher Oberbayern und damit anteilig voraussichtlich auch der Landkreis Fürstenfeldbruck in der kommenden Zeit vorübergehend verstärkt Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufnehmen müssen. Zusätzlich werden ggf. weitere Asylbewerber zugeteilt.

Sollte das Zugangsgeschehen auf dem momentanen Niveau verharren, geht die Regierung von Oberbayern für die nächsten Monate von einem wöchentlichen Abverlegungsbedarf von 5-7 Bussen mit jeweils circa 50 Personen im gesamten Regierungsbezirk Oberbayern aus. Da der Erfüllungsgrad der Quoten je nach Landkreis unterschiedlich ist, kann nicht prognostiziert werden, wie viele Busse auf den Landkreis Fürstenfeldbruck entfallen werden.

Das Landratsamt wird sich auf die Aufnahme weiterer Geflüchteter vorbereiten müssen. Grundsätzlich soll aber der Status quo an Unterkunftsplätzen beibehalten werden, dh wegfallende Unterkünfte müssen ersetzt werden, jedoch soll die Gesamtsumme an Unterkunftsplätzen nicht wesentlich steigen. Besonderes Augenmerk ist weiterhin auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu legen. Ggf sind Unterkünfte, soweit möglich, durch günstigere zu ersetzen.

Die geplante Unterkunft in der Friedensstraße in Germering erfüllt die Wirtschaftlichkeitsvoraussetzungen nicht und ist deshalb von der Regierung von Oberbayern nicht genehmigt worden.

„Wir müssen weiterhin maßvoll Unterkunftsplätze akquirieren, um wegfallende Objekte zu kompensieren und eine Reserve vorzuhalten,“ so Landrat Thomas Karmasin, der sich auf entsprechende Weisungen der Regierung von Oberbayern bezieht.

Quelle und weitere Infos unter https://www.lra-ffb.de/aktuelles/aktuelles/derzeitiger-stand-zuweisung-fluechtlinge-weiteres-vorgehen-bei-der-unterbringung

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