Da schlägt‘s 13

Kirche  Zifferblätter9Rechtzeitig zum diesjährigen Pfingstfest wurden in schwindelnder Höhe die restaurierten Zifferblätter am Kirchturm von Sankt Peter und Paul in Olching angebracht worden (Bild). Wie bekannt hatten die Olchinger Stadträte Maria Hartl und Josef Neumaier (CSU), zur Restaurierung der Zifferblätter der Kirche am 30.03.2016 bei der Stadt Olching einen Zuschuss beantragt. Anfang Mai, als die Reparatur schon lief, hatte der Olchinger Hauptausschuss einstimmig die Pfarrgemeinde aufgefordert, einen eigenen Antrag zu stellen. Vergangenen Donnerstag, 16.06.2016 wurde über beide Anträge ab-gestimmt. Vorweg die gute Nachricht: Die Stadt Olching bezuschusst die Maßnahme mit 15 % also € 1.556,52 zahlbar im nächsten Jahr. Wundern muss man sich über die wechselhaften Argumente, die SPD-Stadträtin Freudenstein und FWO-Stadtrat Zachmann vorbrachten. Bei der Kirchturmuhr stießen sie sich daran, dass die Maßnahme bereits ins Werk gesetzt wurde, bevor der Ausschuss über den Zuschussantrag entschieden hatte. Bei anderen Zuschussanträgen (Zuschüsse für eine Radlralley des Gewerbeverbandes) zwei Tagesordnungspunkte später, spielte das keine Rolle mehr. Sie wurden einstimmig beschlossen. Bürgermeister Andreas Magg votierte, anders als die eigene Verwaltung, sehr wohl für einen Zuschuss von 15% für die Kirchturmuhr. Alle SPD-Stadträte stimmten gegen den Bürgermeister. Der Fraktionssprecher der FWO Zachmann meinte noch, dass am Kirchturm im Zeitalter von Handy gar keine Uhr mehr sein müsste. Josef Gigl (FWO) unterstützte den CSU-Antrag. Mit den Stimmen der Stadträte Tomas Bauer, Andreas Hörl, Maria Hartl und Herbert Schalk (CSU) war die Mehrheit dann komplett und der Weg frei für die Genehmigung.

Maria Hartl
Josef Neumaier
Stadträte

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5 Antworten zu Da schlägt‘s 13

  1. Dr. Tomas Bauer sagt:

    Nochmals: Kirchturmuhr oder wie glaubwürdig ist die SPD?

    Die Förderung der Kirchturmuhr interessiert nur noch wenige. Aber es bleibt die Frage nach der Glaubwürdigkeit der Olchinger SPD-Fraktion.
    Am 3. Mai, als sie wusste, dass die Reparatur der Kirchturmuhr bereits lief, forderte auch die SPD via Bürgermeister die Kirche auf, für die Reparatur einen detaillierten Zuschussantrag. 14 Tage später lehnte sie diesen Zuschussantrag ab, „nur deshalb“, weil die Reparatur bereits begonnen war (Greim, SPD); das stehe „im Widerspruch zu unseren Förderrichtlinien, auf die wir sonst so penibel Wert legen.“ (Freudenstein, SPD). „Das mindeste, was erwartet werden kann, ist, dass die formalen Kriterien für einen Zuschuss erfüllt werden – das war aber nicht gegeben“ (ebenfalls Freudenstein). Schlimmer noch: Die Mehrheit (aus Bürgermeister und CSU) habe mit der der Förderung) „das gesamte hier einschlägige Stadtrecht über den Haufen“ geworfen“ ( Hascke, SPD).
    Tatsache ist, dass niemand irgendein Recht über den Haufen geworfen hat, weder die Richtlinien für die Gewährung gemeindlicher Zuwendungen von 1994, noch die ergänzenden Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 und Art. 44 a Bayerische Haushaltsordnung. In deren Nummer 1.3 steht tatsächlich, dass Zuwendungen nur für Vorhaben bewilligt werden dürfen, die noch nicht begonnen sind. Allerdings steht dort auch, dass die Bewilligungsbehörde Ausnahmen genehmigen kann. Das macht in Olching der zuständige Ausschuss (Nr. 7 der Olchinger Richtlinien). Die Mehrheit des Ausschusses hat also ganz rechtstreu von einer ausdrücklichen Ausnahmegenehmigung Gebrauch gemacht.
    Zwei Tagesordnungspunkte ging`s um die Bezuschussung einer Radlralley des Olchinger Gewerbeverbandes. Auch dieses Vorhaben war zuschusstechnisch (Plakatdruck) bereits begonnen (1. Ausnahme). Deshalb hätte die SPD-Fraktion, wäre ihre Argumentation ehrlich, ablehnen müssen.
    Um nicht als Fraktion „gespaltene Zunge“ da zustehen, fabulierte sie, der „Antrag des Gewerbeverbandes sei „bereits vor einem halben Jahr gestellt und finanziell im Haushalt beschlossen“ worden. Es ginge „nur noch darum, einen bereits bewilligten Zuschuss abzurufen“ (so Freudenstein). „Bereits im Winter (habe) der Stadtrat dem Antrag des Gewerbeverbandes auf Bezuschussung der Radlralley zugestimmt“ (so Haschke).
    Die Fakten sagen das Gegenteil: Nach den von der SPD angeblich so penibel eingehaltenen Vorschriften muss ein Zuschussantrag mindestens einen Finanzierungsplan (aufgegliederte Berechnung der mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben mit einer Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung) enthalten. Der Antrag zur Radlralley datiert vom 6. Mai und enthält bis heute keine Angaben zu Kosten und deren Finanzierung (2. Ausnahme).
    Es gab auch noch keine Bewilligung. Denn die ergeht zwingend durch schriftlichen Bescheid (Nr. 4.1 VV zu Art. 44 BayHO); den gab es nie. Es gab lediglich einen Hinweis des Gewerbeverbandes vom Sommer 2015, dass man auch Radlralleys durchführe, aber ohne irgendwelche Angaben zu Kosten- und Finanzierung. Deshalb wurden zwar pauschale Mittel für „Stadt-Marketing“ Haushalt eingestellt und wegen der fehlenden Konkretisierung bis zu einer Entscheidung des Stadtrates gesperrt. Auch die SPD könnte wissen, dass bewilligte Mittel nicht gesperrt werden können.
    Das Fazit: Die Anwürfe der SPD gegen Bürgermeister und CSU, Zuschüsse entgegen der Richtlinien ausgereicht zu haben, sind falsch. Die SPD-Schmähung willkürliche „Gutsherrenart“ trifft sie selbst. Und noch eine Erkenntnis: Wenn`s der Taktik der SPD dient, zählen weder Recht noch Wahrheit.
    Dr. Tomas Bauer,
    Stadtrat

    • Marina Freudenstein sagt:

      Zur Kirchturmpolitik der CSU:
      Was treibt nur die CSU in Olching. Da schustert sie der Katholischen Kirche mit einer Stimme Mehrheit einen Zuschuss zu – und anstatt sich zu freuen („Hund samma scho…“) ärgert sie sich, weil die SPD nicht ebenfalls zugestimmt hat. Sowas aber auch!
      Hätte sich die SPD der CSU angeschlossen, hätte niemand mehr über den Vorgang geredet – und die Kath. Kirche hätte sich über 1.600 € gefreut. Jetzt aber zeigt sich die CSU als schlechter Gewinner und schreibt sich die CSU die Finger wund, um einen Zuschuss zu rechtfertigen, den sie zwar durchgesetzt hat, von dem sie aber weiß, dass er nicht mit den städtischen Zuschussrichtlinien im Einklang steht. Sie möchte nicht nur recht kriegen, sondern auch das Recht auf ihrer Seite haben. Das fällt ihr in diesem Fall aber schwer. Deshalb stiftet sie Verwirrung durch die Verquickung mit einem völlig anders zu beurteilenden Antrag des Gewerbeverbandes und klagt die an, die diesmal nicht recht bekommen, dafür aber recht gehabt haben: die SPD als zweitstärkste Fraktion im Stadtrat.
      Dabei muss Dr. Bauer weit ausholen; er beruft sich scheinbar fachkundig auf Art. 44 und 44 a (mittlerweile aufgehoben) der Bay. Haushaltsordnung. Der Art. 44 aber verweist erst einmal auf Art. 23 BayHO und dort steht: „(…) Zuwendungen dürfen nur veranschlagt werden, wenn der Staat an der Erfüllung (…) ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann.“ Analog auf Olching angewendet heißt das: Zweifelsfrei steht fest, dass auch ohne die Zuwendung der Stadt Olching die Kirchturmuhr repariert werden konnte und deshalb die Zuwendung nicht nur nicht notwendig, sondern nicht einmal gerechtfertigt war. Aber das ignoriert der Chefjurist der CSU wohlweislich.
      Erst nach ausdrücklicher Aufforderung stellt die Katholische Kirchenstiftung einen Zuschussantrag, allerdings ohne einen konkreten Betrag oder den Bedarf zu nennen, dafür mit der Erklärung (Zitat): „Die Arbeiten wurden bereits begonnen und am 12.05.2016 abgeschlossen, da wir erst nach Beginn der Maßnahme durch die beiden Stadtratsmitglieder Frau Hartl und Herr Neumeier auf eine mögliche Bezuschussung von Seiten der Stadt aufmerksam geworden sind.“ (Zitatende). …Schau‘ an!
      Die CSU räumt mittlerweile ein, dass die Richtlinien „Ausnahmen“ zulassen. Es wurden aber gar keine Ausnahmen beantragt, sondern schlichtweg Förderrichtlinien ignoriert. Z. B. Nummer 2.1 der Richtlinien von 2002 (nicht wie Herr Bauer sagt von 1994!) „Zuwendungsempfänger sind grundsätzlich nur natürliche Personen und nichtwirtschaftliche Vereine und Gesellschaften des privaten Rechts (…)“ Bei der Pfarrei St. Peter und Paul handelt es sich aber um eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Das heißt: Die Kath. Kirche ist erst einmal überhaupt nicht zuschussberechtigt. Der Jurist Dr. Bauer weiß das, er hat schon bei anderen Gelegenheiten darauf hingewiesen. Diesmal nicht – er hat keinen Antrag auf Ausnahme davon gestellt. Er hat auch keinen Ausnahmeantrag zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn (Nr. 2.3 der Richtlinie) gestellt, sondern behauptet, die begonnene, bzw. bereits beendete Uhrreparatur sei gar kein Bewilligungshindernis.
      Vor acht Jahren hat die SPD-Fraktion einem ähnlich heiklen Zuschussantrag der Kirchenstiftung für die Renovierung der Kirchturmuhr zugestimmt. Damals schon war klar, dass die Bewilligung reine „Kulanz“ ist. Der Zuschuss war bewilligt worden; die Maßnahme war damals aber noch nicht begonnen, der Antrag kam (ohne Aufforderung) direkt von der Pfarrei – zumindest war nichts anderes bekannt.
      Die SPD hat den Antrag diesmal abgelehnt, aus einer einmaligen Kulanz vor acht Jahren darf kein Präzedenzfall für die Zukunft werden.
      Es gab also genug Gründe, den Antrag abzulehnen. Mit einer Stimme bekam der Antrag dennoch eine Mehrheit. Shit happens, aber das ist Demokratie. Wir akzeptieren das – ohne Groll. Die Ablehnung der SPD aber wirkt auf die CSU wie eine Majestätsbeleidigung. Das erinnert an einen Autokraten in einem anderen Land. Der versucht durch unsägliche Anklagen Oppositionelle, Journalisten, Frauen und Männer mit Verstand und sogar Kinder so einzuschüchtern, dass es niemand mehr wagt, sein demokratisches Recht auf eine eigene Meinung wahrzunehmen. Dieser Hoffnung braucht sich die CSU in Olching nicht hinzugeben.
      Außerdem versuchen die Christsozialen, einen Keil zwischen SPD-Fraktion und Bürgermeister zu treiben. Die CSU hat noch immer nicht kapiert, dass es im Einzelfall eine Position der SPD-Fraktion geben kann, die der Bürgermeister anders beurteilt. Soviel Demokratie und grundsätzliche Achtung vor der Meinungs- und Beurteilungsfreiheit des anderen ist bei uns möglich. Die CSU toleriert in einer eigentlich harmlosen Sachfrage nicht einmal die andere Meinung der Minderheit. Das ist armselig und echt schwach!
      Marina Freudenstein
      SPD Stadträtin und Fraktionsvorsitzende

  2. Ralf Greim sagt:

    Hallo Herr Bauer. Vielen Dank für Ihre ehrlichen Worte. Dass der Antrag zur Kirchturmuhr „zustimmungsfähig war … weil … der Stadtrat Ausnahmen von den formalen Regeln machen kann“ (Zitat Ende) heißt ganz klar dass der Antrag formal nicht korrekt war. Abstimmen freilich darf jeder wie er will. Auch der Bürgermeister und auch diejenigen, welche einen formal korrekten Antrag favorisieren . Die Finanzierung wurde auf 2017 verschoben. Der Zuschuß zur Radlrallye war eine Abrufung von Geldern, welche bereits im Haushalt 2016 für u.a. genau dieses Event eingestellt waren. Eine ganz andere Geschichte.

  3. Dr. Tomas Bauer sagt:

    Nach Meinung des SPD-Stadtrates Greim hat der Bürgermeister also nicht mitgedacht.

    Und folgerichtig war gerade die SPD nicht: Der Zuschuss-Antrag für die Radlralley war noch viel weniger formal korrekt. Dennoch hat die SPD diesem Antrag zu gestimmt.

    Die CSU hat beiden Anträge zugestimmt, weil sie in der Sache zustimmungsfähig waren und weil in den Zuschuss-Regelungen ausdrücklich vorgesehen ist, dass der Stadtrat, nicht die Verwaltung, Ausnahmen von den formalen Regeln machen kann. Wirklich Mitdenkende wissen das!

  4. Ralf Greim sagt:

    Dass die katholische Kirche keinen Zuschuss zur Renovierung der Olchinger Turmuhr benötigt, ist bekannt. Wenn sie sich dennoch entschließt, einen Zuschussantrag zu stellen, dann muss zum Einen dieser Antrag auch von ihr selbst kommen und nicht von übereifrigen Stadträten. Und zum Zweiten muss der Antrag wenigstens formal korrekt sein, so wie bei jeden anderen Antrag auch. Beides war nicht der Fall. Nur deshalb wurde der Antrag folgerichtig von mitdenkenden Stadträten abgelehnt.
    Musste diese Debatte eröffnet werden?
    Ralf Greim, Stadtrat

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