CSU: Antrag zur Gleichstellung der Kindertagesstätten aller Träger

Die CSU beantragt im Stadtrat heute (Antrag hier):  

  1. Die Stadtverwaltung prüft, ob und inwieweit es erforderlich ist, wegen des mit der Schließung der Kitas verbundenen Gebühren-Ausfalls den freigemeinnützigen und kirchlichen Kita-Trägern, gegebenenfalls auch den privaten, über die bestehenden Defizitdeckungsverträge hinaus zu helfen. Ziel dieser Hilfe soll es sein, den Notbetrieb der Kitas während der Schließung und den Weiterbetrieb nach der Schließung auch personell zu sichern und besondere soziale Härten auszugleichen.
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorzulegen.

 Begründung: 

  1. Kurz vor der Stichwahl hat der Erste Bürgermeister in den sozialen Medien den Verzicht der Stadt auf die Elternbeiträge für die Corona bedingten Schließzeiten der Kitas erklärt. Dieser Verzicht ist in der Gebührenordnung der Stadt ohnehin vorgesehen. Gleichwohl hätte diese Entscheidung vom Stadtrat/Hauptausschuss getroffen werden müssen. Der Gebührenverzicht kann nicht durch den normalen Etat der städtischen Kitas ausgeglichen werden. Da er bei den städtischen Einrichtungen auch nicht durch Kurzarbeit o. ä. kompensiert wird, muss ihn der Steuerzahler tragen.
  2. Viele Olchinger Kinder werden nicht in städtischen, sondern in freigemeinnützigen, kirchlichen oder privaten Kitas betreut. Das entspricht dem gesetzlichen Vorrang der nicht-öffentlichen Einrichtungen bei der Kinderbetreuung. Die Mehrzahl dieser Einrichtungen ist gegenüber der Stadt vertraglich verpflichtet, sich bei den Elternbeiträgen an den städtischen Gebühren zu orientieren. Deshalb und wegen der allgemeinen Rechtslage müssen sie in gleicher Weise wie die Stadt auf die Elternbeiträge verzichten. Eine Absprache mit ihnen hätte deshalb nahegelegen.
  3. Bislang bezahlen der Freistaat und die Gemeinden die gesetzlichen Zuschüsse nach dem BayKiBiG weiter und sichern damit den BayKiBiG-Einrichtungen einen Großteil ihrer Einnahmen. Die nicht-städtischen Kitas können auch – anders als die der städtischen – ihre sozialversicherungs-pflichtigen MitarbeiterInnen in Kurzarbeit mit Kurzarbeiter-Geld schicken. Allerdings büßt eine Kita, die ihre MitarbeiterInnen in Kurzarbeit schickt, an Attraktivität als Arbeitgeber ein, insbesondere in der Konkurrenz zu Kitas anderer Kommunen.
  4. Besonders schwierig ist die Situation für die Mittagsbetreuungen incl. der Essensversorgung in nicht-städtischen Einrichtungen. Aufgrund der sehr hohen Anzahl an Kindern an allen drei Grundschulen sind die Gebührenausfälle auch besonders hoch. Zudem sind hier überwiegend Mitarbeiterinnen auf Minijob-Basis beschäftigt, die bisher vom Kurzarbeitergeld ausgenommen sind. Gerade sie werden aber – Stichwort Betreuungsgarantie – künftig in deutlich größerer Zahl benötigt.
  5. Im Interesse der Betreuung unserer Kinder ist es daher geboten, unverzüglich zu prüfen, ob und wie durch Hilfen der Stadt die Attraktivität unserer nichtstaatlichen Kitas erhalten und deren Weiterbetrieb gesichert werden muss.

Gez.

Maximilian Gigl                                                      Josef Neumaier

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Ergänzung am 07.04.2020:

Die Bürgermeister des Landkreises FFB haben an die Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales geschrieben, das Schreiben findet sich hier: Schreiben an Frau Staatsministerin Trautner-Erlass KiTa-Gebühren

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2 Antworten zu CSU: Antrag zur Gleichstellung der Kindertagesstätten aller Träger

  1. Raymond Pimpie sagt:

    Hallo, ich habe es geschafft, Frau Dominique Zoller, eine sehr ehrliche und ernsthafte Frau, zu würdigen. Die Bedingungen sind sehr gut, ebenso wie die Art der Erstattung. Das ist wirklich ernst, der sehr erschwingliche Zinssatz. Wenn Sie auch einen Kredit benötigen, kontaktieren Sie sie per E-Mail: dominiquezoller7@gmail.com

  2. Falk-Wilhelm Schulz sagt:

    Ergänzt um das Schreiben an die bayrische Staatsregierung.

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