Bundespolizeidirektion München: Ärger über Handyvideo / Männer schlagen und bedrohen 36-Jährigen

 

In Kooperation mit: Polizei Presse

Bundespolizeidirektion München: Ärger über

Handyvideo / Männer schlagen und bedrohen

36-Jährigen

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München (ots) –

Eichenau (Lkr. Fürstenfeldbruck) – Die Bundespolizei konnte in der Nacht von Freitag auf Samstag (13. Mai) zwei Männer vorläufig festnehmen, die einen 36-Jährigen an der S-Bahn Haltestelle Eichenau geschlagen und mit einem Messer bedroht haben sollen. Der Mann filmte beide zuvor, weil er vermutete, sie stehlen ein Fahrrad.

Gegen 23:15 Uhr informierte die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord die Bundespolizei über eine körperliche Auseinandersetzung an der S-Bahn Haltestelle Eichenau. Bei Eintreffen der Streifen befand sich lediglich ein 36-jähriger Somalier vor Ort der angab, eine Gruppe von vier Männern an den Fahrradständern gefilmt zu haben, da er vermutete sie wollen ein Fahrrad stehlen. Als die Gefilmten dies bemerkten, soll einer der Männer nach Angaben des Somaliers eine Sturmmaske aufgesetzt und ihn mit einem Messer bedroht haben. Ein Zweiter soll ihn dann festgehalten haben, damit der Mann mit der Sturmmaske auf ihn einschlagen konnte. Die beiden anderen Männer beteiligten sich nicht an der Tat. Anschließend flüchteten alle vier. Mit Hilfe der Bilder des Handyvideos konnten durch Streifen von Bundes- und Landespolizei im Rahmen von Fahndungsmaßnahmen alle vier Männer im Ortsgebiet Eichenau festgestellt und vor-läufig festgenommen werden. Bei dem Mann mit der Sturmhaube handelte es sich um einen 21-jährigen Kosovaren aus Fürstenfeldbruck. Die Sturmhaube sowie das Messer konnten Beamte im Rahmen einer Durchsuchung sicherstellen. Der zweite Beteiligte, ein 20-jähriger Deut-scher aus München, trug ebenfalls ein Messer bei sich. Nach Sicherstellung aller Beweismittel und Abschluss der polizeilichen Maßnahmen, wurden alle Beteiligten auf freien Fuß belassen. Der 36-Jährige trug keine sichtbaren Verletzungen davon. Die Bundespolizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung.

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