Zu den juristischen Spitzfindigkeiten von Dr. Bauer, gerichtet gegen die Einladung der Stadt Olching zur Versammlung über die Situation Geflüchteter in Olching, hier die Ausführungen zum Begriff „Bürger“ in Wikipedia.
Diese belegen, dass der Jurist Bauer noch nicht mal juristisch wirklich richtig lag, sondern bestenfalls veraltet und nur sehr partiell.
Bei einer humanistischen oder menschlich-toleranten politischen Betrachtung darf er danach keinesfalls Humanität gegenüber Menschen in Not für sich in Anspruch nehmen. Angesichts solcher „Entartungen“ lässt man sich dann doch gerne als Gutmensch beschimpfen!!
Wikipedia:
Im staatsrechtlichen Sinne ist der Staatsangehörige der Staatsbürger, auf kommunaler Ebene der Bürger einer Stadt oder Gemeinde. Aus der Staatsangehörigkeit resultieren die bürgerlichen Ehrenrechte (Rechte und Befugnisse), wie aktives und passives Wahlrecht. In einzelnen Staaten wie der Schweiz hat der Bürger neben den Wahlrecht noch das Stimmrecht. Das Kommunalrecht unterscheidet den Gemeindebürger, der als Staatsangehöriger zur politischen Mitwirkung berechtigt ist, vom Einwohner der Gemeinde, jemand, der dort lediglich wohnt, aber dort nicht seine politischen Rechte ausübt.
In einem weiteren Sinn kann Bürger aber auch alle Menschen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder Nationalität bedeuten. Dann ist die allen liberalen Verfassungen zugrunde liegende Unterscheidung zwischen Staat und Gesellschaft (früher: Obrigkeit und Untertan – dazu Staat und Gesellschaft) gemeint. Bürger sind dann alle Personen (Zivilpersonen) als gesellschaftliche, also nichtstaatliche Akteure. Sie sind grundrechtsberechtigt, der Staat dagegen grundrechtsverpflichtet.
Brockhaus:
Früher meist nur die freien, vollberechtigten Einwohner einer Stadt, im Unterschied zu den Unfreien, Halbfreien, Beisassen, unter Sonderrecht stehenden Gästen u.ä.
Die Bürgereigenschaft bedeutete also eine erwerbbare und verleihbare Rechtsstellung. Meist war sie an Wohnsitznahme und eine Geldzahlung geknüpft und hatte die Zugehörigkeit zur städtischen Gerichtsgemeinde sowie deren Rechtsschutz zur Folge.
Im heutigen Recht ist für die Gemeinden der Unterschied zwischen Einwohnern und Bürgern mit einigen Ausnahmen , z.B. in der Schweiz weggefallen.
Da haben wir wohl alle allzu sehr an eine Restrichtigkeit seiner Äußerungen im rechtlichen Sinne geglaubt, weil wir ihn bisher als guten Juristen zu erleben glaubten
Wenn man unterstellt, dass er nicht in die im Brockhaus beschriebenen Zeiten zurückfallen wollte, dann stellt sich die Frage umso mehr, was Dr. Bauer mit dieser unsäglichen und engstirnigen Äußerung bezwecken will.
Etwas menschlich Sinnvolles kann es wohl kaum gewesen sein. Er sollte sich entschuldigen!
gez.
Alfred Münch
Mitglied des Stadtrates Olching (SPD)
Referent für Stadtentwicklung, Umwelt, Energie & Klimaschutz