Bürger können keine Anträge stellen … (??)

 

An den Ersten Bürgermeister
der Stadt Olching
Rebhuhnstraße 18
82140 Olching
8. Januar 2026
Antrag an den Stadtrat Olching auf Verlegung der Geschwindigkeitsanzeige
von der Georgen-/ Feursstraße an den Lichtmasten vor
Haus Nr. 48 Feursstraße
Begründung:
Seit Dezember 2023 sind die Gymnasium-Container in Betrieb. Die zugehörige 30 km/h-
Beschilderung beginnt vor Haus Nr. 48, Feursstraße. Die derzeitige Geschwindigkeitsanzeige
Höhe Georgenstraße zeigt an, dass aber erst hier abgebremst wird.
Deshalb ist bereits vor Haus 48 ist eine Geschwindigkeitsanzeige sinnvoll, weil sich ab hier
viele eben nicht an diese Regelung halten: Sowohl Fahrzeuge des Bauhofs, sogar die Polizei
ohne Einsatzzeichen, Müllfahrzeuge, Liefer-LKW’s, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Busse und
natürlich die lieben Autofahrer!
Da der Umzug in die sanierten Schulgebäude voraussichtlich erst im Sommer 2027 erfolgt, ist
eine Verlegung der Geschwindigkeits-Anzeige durchaus noch sinnvoll!
Vorliegender Schriftverkehr
21.01.2022 Geschwindigkeitsanzeige seit längerem defekt
28.02.2022 Geschwindigkeitsanzeige nicht in Betrieb oder nicht lesbar
30.03.2022 Anzeige seit Monaten defekt
19.03.2024 Offener Brief an den Bürgermeister
08.02.2024 Hilferuf an die PI Olching für ein vermittelndes Gespräch mit dem Ordnungsamt
29.04.2024 Diesbezüglicher Vorschlag auf Verlegung an das Ordnungsamt
25.07.2025 Entscheidung zur Umrüstung des Geschwindigkeits-Messystems auf Dauerstrom
aus den Laternen
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Reisinger (76)

E-Mail: eb-reisinger@gmx.de

Eine Recherche in den Vorgaben ergab das nachfolgende Ergebnis : 

Kurz gesagt: Doch, das dürfen sie. 🙂

In Bayern haben Bürgerinnen und Bürger einer Kommune durchaus Möglichkeiten, Anliegen und Anträge an den Stadtrat zu richten. Aber – und das ist der wichtige Punkt – es kommt darauf an, was genau du unter „Antrag stellen“ verstehst.

🔹 Einzelne Bürger

Als einzelne Person kannst du:

  • dich mit einem schriftlichen Antrag oder einer Anregung an die Stadt wenden

  • eine Bürgereingabe machen

  • dich an den Bürgermeister oder einzelne Stadträte wenden

  • in vielen Gemeinden in Bürgerversammlungen Anträge stellen (Art. 18 GO Bayern)

Solche Anträge müssen behandelt werden, aber der Stadtrat ist nicht verpflichtet, sie automatisch auf die Tagesordnung zu setzen oder ihnen zuzustimmen.


🔹 Bürgerantrag (§ 18b GO Bayern)

Wenn du willst, dass sich der Stadtrat offiziell mit einem Thema befassen muss, gibt es den sogenannten Bürgerantrag. Dafür brauchst du eine bestimmte Anzahl von Unterschriften (je nach Einwohnerzahl der Gemeinde).
Dann muss sich der Stadtrat innerhalb von drei Monaten damit befassen.


🔹 Bürgerbegehren

Wenn es um grundsätzliche Entscheidungen geht (z. B. Bauprojekte), kann ein Bürgerbegehren gestartet werden. Das kann zu einem Bürgerentscheid führen – also einer Abstimmung aller Wahlberechtigten.


Falls dir jemand gesagt hat, Bürger dürften „keine Anträge stellen“, dann ist das so pauschal nicht richtig.
Vielleicht ging es um die Frage, ob ein einzelner Bürger ein formales Ratsmitglieds-Antragsrecht hat – das haben nämlich nur die Stadträte selbst.

In Bayern kann ein(e) Bürger(in) zwar keinen Antrag stellen, der vom Stadtrat behandelt werden muss. Sein „Antrag“ kann jedoch als Eingabe (Bitte oder Beschwerde) nach Art. 17 Grundgesetz angesehen und dem Stadtrat als örtliches Volksvertretungsgremium zur Kenntnis gegeben werden. In diesem Fall kann das Gremium, jede Fraktion, ja sogar jedes Stadtratsmitglied den Antrag als eigenen übernehmen und damit die Behandlung im Stadtrat erreichen.

Ein Bürgerantrag, der in Olching von etwa 210 Wahlberechtigten unterschrieben ist, muss im Stadtrat innerhalb von 3 Monaten behandelt werden (Art. 18 b GO).

Hier wurde „abgebürstet“ statt mit Fingerspitzengefühl dem Stadtrat oder zuständigem Ausschuss die Eingabe vorzulegen und ihm anheimzustellen, sich mit der Sache zu befassen.

Bernhard Reisinger

E-Mail: eb-reisinger@gmx.de

 

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