Dr. Tomas Bauer
Fraktionsvorsitzender
Olching,
8. Sept. 2017
Sehr geehrte Herren,
mit abnehmendem Interesse habe ich Ihre Stellungnahme zum Projekt großer Berg gelesen. Sie stellt nichts richtig, vernebelt aber manches.
Sie zeigen sich empört, dass wir die Kritik an Ihrem Projekt nicht in einem persönlichen Gespräch, sondern öffentlich äußern. Natürlich verstehe ich, dass Sie die großen Vorteile, die Sie von der Stadt erhoffen, möglichst geheim halten wollen. Aber hier geht es um das Geld des Steuerzahlers, über die Jahre hinweg zig Mio. €. Wer alles bezahlen soll, soll auch alles wissen!
Sie schreiben über den allgemeinen Nutzen von Wohnbaugenossenschaften. Der ist gar nicht bezweifelt. Aber die konkreten Fragen beantworten Sie nicht: Wie wollen Sie die propagierte Solidarität innerhalb der Wohngenossenschaft, die Ihr Projekt auf den ersten Blick so anziehend macht, tatsächlich durchsetzen und die nächsten 100 Jahre sichern? Ohne eine solche Sicherung sind Worte Lyrik. Bloße Hoffnung ist keine Gegenleistung für vertraglich garantierte und nicht mehr korrigierbare Subventionen.
Sie schreiben, dass Ihre Genossenschaft das beanspruchte Grundstück dauerhaft der Immobilienspekulation entziehen werde. Das ist hier völlig irrelevant. Sie wollen verbilligt ein städtisches Grundstück, mit dem ohnehin niemand spekuliert und das die Stadt besser mit kommunalen Wohnungen bebauen kann. Der einzig einschlägige Effekt Ihres Projektes ist es, dass Sie die Wert- und möglichen Mietsteigerungen dieses Grundstückes für die nächsten 100 Jahre dem Steuerzahler vorenthalten und Ihren Genossen zukommen lassen wollen.
Bei Ihrer Darstellung der Subventionen unterschlagen sie zwei Punkte: Der vom Stadtrat für das Projekt Großer Berg beauftragte Gutachter hat eine jährlich Verzinsung von 3 % bis 3,5 % als angemessenen, durchschnittlichen und nutzungstypischen Erbbauzins errechnet. Ihr Wunschzins von 2 % wäre daher eine Subvention. An keiner Stelle haben sie dargelegt, warum die Allgemeinheit eine solche Subvention aufbringen soll für Genossen, die, wie Sie mir vor Jahren berichteten, durchweg oberhalb der Einkommens- und Vermögens-Grenzen liegen, die Olching für das Einheimischen- Modell festgelegt hat. Zumal Ihr Projekt den Genossen neben einer günstigen Miete eine ansehnliche Kapitalanlage bietet.
Sollte es wirklich korrekt sein, dass der von Ihnen geforderte vollständige Erlass des Erbpachtzinses für die EOF-Wohnungen der Niedrigverdiener zur Hälfte den besserverdienenden Mietern der freifinanzierten Wohnungen zugutekommt? Zumal dieser Subventionsverschiebung die Miete der Niedrigverdiener und/oder den Staatszuschuss erhöht und die Miete der Besserverdienenden weiter mindert.
Ebenso wenig haben Sie bei den Kapitaleinlagen der Genossen dargelegt, warum eine immobilien-gesicherte Eigenkapitalrendite von 9,8 % (!) speziell aus den EOF-Wohnungen angemessen sein soll.
Dass Sie einen Erbpachtvertrag über 99 Jahre ohne Wertsicherungsklausel fordern, ist niemandem zu vermitteln. Die schleichende Inflation soll offensichtlich allein der Steuerzahler spüren. Zum Schluss zahlen Sie wirtschaftlich nur noch ein Zehntel des ersten Erbpacht-Zinses. Was natürlich die Eigenkapitalrendite der Genossen weiter steigert. Eine einmalige Pacht- Erhöhung ist da kein Ausgleich.
Wir von der CSU-Fraktion wollen doppelt so viele Wohnungen für Bürger mit schmalem Einkommen bauen; Wohnungen, die im städtischen Eigentum stehen, deren Wertsteigerung der Allgemeinheit zugutekommt, deren – zudem höhere – staatliche Zuschüsse an die Stadt und nicht an einige Privatleute fließen. Damit schaffen wir auch Wohnungen für die Bürger, die wir alle besonders brauchen: Mitarbeiter der Stadt oder der in Olching tätigen sozialen Dienste.
Mit Ihrer Kritik treffen Sie daneben. Hier berufen wir uns auf eine verbindliche und konkrete Aussage der Regierung vom 5. September: Das kommunale Wohnraumförderprogramm erlaubt nicht nur günstigere Mieten und nach sozialer Lage differenzierte Miethöhen, sondern auch die geplante Belegung.
Also: Allgemeinwohl oder Sondervorteile für wenige? Das ist für uns nicht mehr die Frage.
T. Bauer
PS. Gerade weil ich scharfe Sachdebatten für sachdienlich erachte, erlaube ich mir noch ein Hinweis zum Stil einiger Debattenbeiträge. Zu Zeiten, als man sich noch zu benehmen musste, war klar, dass Sachdebatten hart sein dürfen. Alternativen durften pointiert markiert werden. Das Handeln der Akteure wurde angegriffen; die Akteure selbst nicht. Zulässig war: „Ihr Beitrag ist grundfalsch.“ Unzulässig war: „Sie haben ja keine Ahnung.“ Oder noch einfacher: “Ihr Vorschlag ist Mist.“ Aber nicht: „Sie sind ein Mistkerl.“