
Zum 30. Oktober 2025 ist das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (sog. Bauturbo-Gesetz) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden verschiedene Vorschriften des Baugesetzbuches geändert, um den Baugenehmigungsbehörden und Gemeinden mehr rechtliche Möglichkeiten zu geben, von Vorgaben des Bauplanungsrechts im Einzelfall abweichen zu können.
Im Einzelnen können bei Zustimmung der Gemeinde nun von Bebauungsplänen Abweichungen genehmigt werden, die bislang nicht zulässig waren. „Aufwändige Änderungsverfahren in der Bauleitplanung, um Aufstockungen oder größere Grundflächen zu ermöglichen, könnten so vermieden werden“, meint Landrat Thomas Karmasin. Auch im nicht beplanten Innenbereich und teilweise auch im Außenbereich kann Wohnungsbau an Orten genehmigt werden, wo dies bisher nicht denkbar war. Erfreulich ist laut Landrat Thomas Karmasin, dass der „Bauturbo“ auch auf Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime und kleine Ladengeschäfte ausgeweitet wurde.
Ob die Neuregelung im angespannten Wohnungsmarkt im Landkreis zu mehr bezahlbarem Wohnraum führt, werde die Praxis zeigen, meint Landrat Thomas Karmasin. „Den Schlüssel zur Anwendung dieser Vorschriften halten die Gemeinden in Händen. Im Sinne der kommunalen Planungshoheit entscheiden sie allein, ob die Abweichung städtebaulich vor Ort verträglich ist.“
Bauanträge sind wie bisher direkt beim Landratsamt einzureichen, das über den Bauantrag nach Einbindung der Gemeinde entscheidet. Das Landratsamt Fürstenfeldbruck hatte in den vergangenen Monaten in geeigneten Fällen bereits Bauherrn auf die Möglichkeiten des künftigen „Bauturbos“ proaktiv hingewiesen. Gesetzlich ist das Landratsamt zudem bereits seit 01.02.2021 verpflichtet, über vollständige Bauanträge für Bauvorhaben, die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienen, binnen drei Monaten zu entscheiden. Mit einer digitalen Einreichung kann sich die Bearbeitung nochmal beschleunigen. Weitere Informationen zum Verfahren und zu weiteren Vorteilen des Digitalen Bauantrags finden sich unter www.lra-ffb.de/bau-umwelt/bauamt/digitaler-bauantrag.
Quelle und viele weitere Informationen unter https://www.lra-ffb.de/














