Umsatzsteuer auf Leistungen von Musiklehrern-Musikunterricht soll mit Umsatzsteuer belastet werden.

Die Bundesregierung plant im Umsatzsteuergesetz eine Neuregelung einzuführen, die dazu führt, dass Musikunterricht, aber auch andere Bildungsleistungen, aufgrund einer Umsatzsteuerbelastung teurer werden. Die Rechtslage ist ein wenig kompliziert, aber ich versuche es mal:

Musikunterricht und andere Bildungsleistungen, wie beispielsweise auch Schul- und Hochschulunterricht, sind umsatzsteuerfrei. Das steht in § 4 Nr. 21 UStG und soll prinzipiell auch so bleiben. Bis zum 31.12.2024 ist es konsequenterweise so, dass ein selbstständiger Musiklehrer seiner Musikschule auch keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen muss. Damit ist für den Schüler der Unterricht weder direkt noch indirekt mit Umsatzsteuer belastet.

Jetzt wird ab 01.01.2025 die Leistung des Musiklehrers mit Umsatzsteuer belastet. Dann muss die Musikschule, damit sie keinen dauerhaften Verlust macht, diese Umsatzsteuer in ihre Entgelte für den Unterricht einkalkulieren, ihre Gebühren erhöhen und damit muss am Ende der Schüler oder dessen Eltern die Umsatzsteuer doch zahlen. Die Unterrichtsleistung ist dann im Ergebnis mit Umsatzsteuer belastet.

Der Gesetzgeber will aber Unterricht nicht mit Umsatzsteuer belasten, sonst müsste ja die Musikschule in ihrer Rechnung jetzt oder in Zukunft Umsatzsteuer zusätzlich ausweisen. Aber praktisch durch die Hintertür ist die Leistung ab 01.01.2025 doch mit Umsatzsteuer belastet.

Wer also nicht will, dass der Musikunterricht, insbesondere für unsere Kinder, teurer wird, sollte diese Petition unterschreiben: Openpetition: Musikunterricht soll steuerfrei bleiben.

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