Die Bayerische Staatsregierung hat eine Soforthilfeaktion für Hochwassergeschädigte eingeleitet. Diese Aktion zielt darauf ab, finanzielle Unterstützung für diejenigen zu bieten, die durch die Unwetter Ende Mai und Anfang Juni erhebliche Schäden erlitten haben.
Es gibt drei Hauptprogramme:
- Soforthilfe “Haushalt/Hausrat” (bis zu 5.000 EUR): Diese Hilfe wird für den Ersatz von Haushaltsgegenständen gewährt, die durch das Hochwasser zerstört oder unbrauchbar geworden sind. Die Höhe der Hilfe hängt vom Versicherungsschutz ab.
- Soforthilfe “Ölschaden an Gebäuden” (bis zu 10.000 EUR): Diese Hilfe kann für Ölschäden an privat genutzten oder nicht gewerblich vermieteten Wohnräumen beantragt werden, die durch das Schadensereignis verursacht wurden.
- Notstandsbeihilfen aus dem Härtefonds: Diese Beihilfen sind für Privathaushalte vorgesehen, die in eine existentielle Notlage zu geraten drohen, da ihre Wohngebäude und Hausrat in großem Ausmaß geschädigt wurden.
Anträge für die beiden Soforthilfeprogramme können bis zum 31.08.2024 und für Notstandsbeihilfen bis zum 31.10.2024 gestellt werden. Das Landratsamt bearbeitet nur die Anträge von Privathaushalten. Die Anträge für Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ für Privathaushalte können auch über die Online-Dienste des Landratsamtes im Reiter Öffentliche Sicherheit und Ordnung > Katastrophenschutz abgerufen werden. Gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe sowie landwirtschaftliche Unternehmen und der Fischereisektor sollten ihre Anträge bei den entsprechenden Behörden stellen. Durch das Hochwasser geschädigte gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe, für die die Regierung von Oberbayern zuständig ist, können sich mit Anfragen direkt an unser Funktionspostfach hochwasser@reg-ob.bayern.de wenden.
Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 05.06.2024.
Für weitere Informationen steht ein Bürgertelefon zur Verfügung: 08141/519-919 (Mo-Do 8-17 Uhr, Fr 8-13 Uhr).