Die Stadt Olching weist darauf hin, dass die Regelung zum Seniorennachmittag am Volksfest in diesem Jahr anders ist als in den Vorjahren.
In diesem Jahr gibt es keinen Stichtag für die Berechtigung zum Erhalt der Gutscheine mehr, weil sich die Stichtags-Regelung als zu kompliziert herausgestellt hat. In diesem Jahr wird das Geburtsjahr als Grundlage zur Berechtigung herangezogen.
Am diesjährigen Seniorennachmittag erhalten persönlich anwesende Seniorinnen und Senioren, die 1958 oder früher geboren sind, gegen Vorlage ihres Personalausweises Gutscheine.
Damit sind leider nicht mehr alle 65-jährigen berechtigt wie in der Vergangenheit.
Wir bitten um Verständnis.
Quelle und weitere Infos unter https://www.olching.de/politik-and-service/aktuelles/hinweis-zum-seniorennachmittag-am-montag-27-05-2024-am-olchinger-volksfest