Aktuelles Thema : Hinweise zur Räum- und Streupflicht im Winter

Im Hinblick auf die bevorstehende Witterung will die Stadt Olching auf die Räum- und Streupflicht aufmerksam machen.

Um die Benutzung der Straßen und Gehwege im Winter sicherzustellen, sind nach der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter innerhalb geschlossener Ortschaften alle Anlieger verpflichtet, die in der Verordnung näher bezeichnete Sicherungsfläche von Schnee und Eis zu befreien oder sie durch beauftragte Dritte befreien zu lassen. Das Räumgut ist neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist das nicht möglich, ist das Räumgut spätestens am nächsten Tag auf den eigenen Grund zu bringen. Grenzt ein Grundstück an mehrere Straßen an, gilt die Räum- und Streupflicht für jede dieser Straßen.

Montag bis Samstag bis 7.00 Uhr (an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr) und je nach Bedarf bis 20 Uhr ist die für Fußgänger zur Verfügung stehende Fläche von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Die Verwendung von Tausalz ist nur in Bereichen mit besonderer Glättegefahr (z. B. Treppen oder starke Steigungen) zulässig. Um den Anwohnern das Streuen zu erleichtern, unterhält die Stadt Olching 58 Splittkästen, die im Stadtgebiet aufgestellt sind, aus denen sich Privatpersonen zur Streuung der Gehbahnen bedienen können. Im Rahmen der Reinigungspflicht der Anlieger ist ausgebrachter Splitt und Sand regelmäßig zu entfernen.

Die Wünsche und Ansprüche an die Nutzbarkeit von Verkehrsflächen sind unterschiedlich und der städtische Bauhof versucht, möglichst vielen Anwohnern gerecht zu werden. Für den städtischen Winterdienst steht jedoch die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Vordergrund. Der Bauhof beginnt daher schon recht zeitig mit der Räumung der öffentlichen verkehrswichtigen Fahrbahnen, bei Bedarf bereits ab 4 Uhr früh.

Um einen möglichst reibungslosen Räumdienst zu gewährleisten, bitten wir daher alle Verkehrsteilnehmer, Durchfahrten auf einer Breite von möglichst 4,0 m sowie Wendebereiche für die Räumfahrzeuge freizuhalten und die Stellplätze auf den eigenen Grundstücken zu nutzen.

Auszug aus der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter

finden Sie unter https://www.olching.de/index.php?id=18466,1&suche=https://www.olching.de/index.php?id=18466,1&suche=

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Eine Antwort zu Aktuelles Thema : Hinweise zur Räum- und Streupflicht im Winter

  1. Victoria sagt:

    Wir vergessen das auch immer mit dem Streuen;)

    LG

    Victoria

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