Stadt Olching: Olchinger Beirat für Menschen mit Behinderung neu zu berufen

Wappen  OlchingOlchinger Beirat für Menschen mit Behinderung
ist nach zweiter Amtszeit neu zu berufen
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich für Mitgliedschaft bewerben

Die zweite Amtsperiode des Beirats für Menschen mit Behinderung endet mit den seit 16.05.2013 berufenen Mitgliedern mit positiver Bilanz. Gemäß der Behindertenbeiratssatzung – BBS der Stadt Olching ist nach Ablauf von 3 Jahren ein Verfahren über die neue personelle Zusammensetzung des 7 Mitglieder umfassenden Gremiums durchzuführen.

Der Beirat für Menschen mit Behinderung fungiert als unabhängige Interessensvertretung und setzt sich für die Belange der in Olching lebenden Menschen mit Behinderung ein.

Er berät in seiner Funktion sowohl den Stadtrat als auch die Verwaltung umfassend über die örtliche Behindertenarbeit und klärt über Fragen der Bürgerinnen und Bürger zielgruppenorientiert auf.

In den Beirat für Menschen mit Behinderung können Olchinger Bürgerinnen und Bürger berufen werden, denen selbst ein Grad der Behinderung von mindestens 50 GdB zuerkannt wurde. Auch Angehörige von Menschen mit Behinderung oder in der Behindertenbetreuung vor Ort ehrenamtlich oder hauptberuflich Tätige können sich für eine Mitgliedschaft in diesem Beirat bewerben.

Darüber hinaus sind Bewerberinnen und Bewerber für eine Mitgliedschaft im Beirat für Menschen mit Behinderung berechtigt, die mit Hauptwohnsitz in der Stadt Olching gemeldet sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht dem Olchinger Stadtrat angehören.

Olchinger Bürgerinnen und Bürger, die obige Voraussetzungen erfüllen und an einer Mitgliedschaft im Beirat für Menschen mit Behinderung interessiert sind, haben Gelegenheit, sich im Rahmen des Berufungsverfahrens zu bewerben. Eine formlose Bewerbung mit Bereitschaftserklärung zur Teilnahme am Berufungsverfahren für den Beirat für Menschen mit Behinderung kann bei Angabe der wichtigsten persönlichen Daten bis zum 20. Juli 2016 unter dem Stichwort „Beirat für Menschen mit Behinderung“ an die Stadt Olching, Rebhuhnstraße 18 in 82140 Olching geschickt werden.

Für mögliche weitere Informationen oder Fragen steht die Stadtverwaltung unter den Rufnummern 08142/200-145 und -138 zu den Öffnungszeiten des Rathauses gerne zur Verfügung.

 

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